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Portal für die Gesundheitsplanung in Rheinland-Pfalz

Willkommen auf der Seite der Gesundheits-Ressourcen-Datenbank (GeRDa).

GeRDa ist das zentrale Online-Portal für Krankenhäuser in Rheinland-Pfalz. Die Plattform wurde entwickelt, um Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der digitalen Verwaltung und Antragstellung effizient zu unterstützen. Über das Portal können Einrichtungen Daten und Anträge schnell und sicher an die Landesverwaltung übermitteln.

Zentrale Funktionen des Portals

Pflege der Stammdaten

Aktualisieren Sie jederzeit die Stammdaten Ihrer Einrichtung. Die gepflegten Informationen stehen künftig auch anderen berechtigten Stellen zur Verfügung und schaffen so eine zentrale Datengrundlage für die beteiligten Akteure.

Das Land Rheinland-Pfalz wird somit in die Lage versetzt, Sie jederzeit informiert halten zu können und wesentliche Informationen den richtigen Ansprechpartnern zur Verfügung zu stellen.

Beantragung von Leistungsgruppen

Im Zuge der Krankenhausstrukturreform sind alle Krankenhäuser dazu angehalten, Leistungsgruppen zu beantragen. Die Antragsstellung erfolgt digital im Portal. Die zuständige Landesbehörde prüft die Anträge und beauftragt den Medizinischen Dienst mit der Leistungsgruppenzuweisung.

Neben der Einführung von Leistungsgruppen zum 01.01.2027 werden auch zukünftig die planerischen Antragsstellungen der Einrichtungen in RLP über dieses Portal abgebildet werden.

Weitere Informationen zum Prozess der Leistungsgruppenanträge stellt auch der Medizinische Dienst RLP bereit.

Beantragung eines Ausbildungsförderbetrags

Ab dem 01.09.2026 können Krankenhäuser im GeRDa Portal Anträge für Ausbildungsförderbeträge digital erfassen und an das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Gesundheit Rheinland Pfalz übermitteln. Das Verfahren unterstützt die strukturierte Erfassung aller erforderlichen Angaben, die interne Freigabe innerhalb der Einrichtung sowie die digitale Antragstellung.

Dadurch kann das Antragsverfahren künftig vollständig digital abgewickelt werden. Die bisher erforderliche postalische Einreichung entfällt.